Nach dem Deutschen Homöopathischen Arzneibuch zerfallen homöopathische Urtinkturen in zwei Hauptgruppen:
1. in solche, welche aus frischen Pflanzen, Tieren oder deren Teilen und
2. in solche, welche aus getrockneten Stoffen, wie Wurzeln, Rinden, Früchten, Samen, Harzen oder Tieren bereitet werden.
a) Zur Herstellung von Tinkturen der ersten Gruppe werden die aufs feinste zerschnittenen, zerstampften oder zerriebenen Pflanzen, Tiere oder deren Teile in einem Gefäß aus Glas mit der doppelten Gewichtsmenge Weingeist übergossen und an einem vor Licht geschützten Orte bei einer Temperatur von 15°-20° C unter öfterem Umschütteln 14 Tage verschlossen stehen gelassen. Alsdann wird ausgepresst, und der erhaltene Auszug nach dem völligen Absetzen filtriert.
b) Die zweite Gruppe der Urtinkturen wird hergestellt indem man die trocknen pflanzlichen oder tierischen Stoffe gröblich pulvert, quetscht oder zerreibt. Ein Gewichtsteil des Stoffes wird hierauf mit 10 Gewichtsteilen Weingeist übergossen, 14 Tage in einem verschlossenen Glase an einem vor Licht geschützten Orte bei einer Temperatur von 15°-20° unter öfterem Umschütteln ausgezogen, ausgepresst, und die Flüssigkeit nach dem Absetzen filtriert.